Mietbedingungen für den Fahrradverleih (Kurzzeitmiete) bei der Paceheads Service GmbH

1. Mietgegenstand
Paceheads vermietet Fahrräder an Kunden. Die Fahrräder werden in einwandfreiem Zustand bereitgestellt und müssen in demselben Zustand zurückgegeben werden. Der Mieter muss sich mit einem gültigen Lichtbildausweis ausweisen.

2. Mietdauer und Verlängerung
Die Mietdauer ist vertraglich festgelegt. Eine Verlängerung ist nur nach vorheriger Absprache mit Paceheads möglich und nicht garantiert. Bei einer Überschreitung von mehr als 24 Stunden behält sich Paceheads das Recht vor, eine Anzeige zu erstatten.

3. Zahlungsmodalitäten
a) Der Mietbetrag ist vorab vollständig zu entrichten.
b) Paceheads kann eine Kaution verlangen, um die ordnungsgemäße Rückgabe des Fahrrads sicherzustellen.
c) Eine vorzeitige Rückgabe führt nicht zu einer anteiligen Erstattung der Mietkosten.

4. Stornierungsrichtlinien
Eine kostenfreie Stornierung ist bis 48 Stunden vor Mietbeginn möglich. Danach wird der volle Mietpreis in Rechnung gestellt.

5. Nutzung und Sorgfaltspflicht
5.1. Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrrad pfleglich zu behandeln und es im ursprünglichen Zustand zurückzugeben.
5.2. Die Einhaltung der geltenden Verkehrsregeln ist verpflichtend. Der Mieter bestätigt, das Fahrrad sicher bedienen zu können. Die Nutzung erfolgt auf eigenes Risiko.
5.3. Schäden, die während der Mietdauer entstehen, sind vom Mieter zu tragen.

6. Diebstahl und Unfälle
Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrrad gegen Diebstahl zu sichern und in einem abgeschlossenen, zugangsbeschränkten Raum abzustellen. Ein Diebstahl oder schwerer Unfall ist umgehend der Polizei sowie Paceheads zu melden. Der Mieter hat das Polizeiprotokoll und einen Schadensbericht vorzulegen. Im Falle eines Diebstahls sind 80 % des Neupreises des Fahrrads zu erstatten.

7. Haftung und Reparaturen
Der Mieter haftet für alle Schäden, die über den üblichen Verschleiß hinausgehen, sowie für den Verlust von Zubehör. Die Haftung erstreckt sich auf die Reparaturkosten oder, bei schweren Schäden, auf den Neupreis des Fahrrads. Reparaturen dürfen ausschließlich durch Paceheads erfolgen. Bei einem platten Reifen ist das Fahrrad zur Verleihstation zurückzubringen; anfallende Transportkosten werden nicht übernommen. Falls ein Ersatzschlauch mitgegeben wurde, kann der Mieter diesen selbst wechseln. Die Kosten für einen Ersatzschlauch trägt der Mieter.

8. Gerichtsstand und salvatorische Klausel
Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Nutzung der Dienstleistungen von Paceheads ist der Gerichtsstand Hamburg. Sollte eine Bestimmung dieser Mietbedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Regelungen unberührt.